Jovoto GmbH
Novalisstraße 11
D-10115 Berlin
Phone: +49(0)30-8020878-00
Fax: +49(0)30-8020878-29
E-Mail: mail@jovoto.com
Berlin, HRB 110460
Ust.-IdNr.: DE814842587
Managing partner: Bastian
Unterberg
The contest participants
are fully responsible for the Ideas they present in relation to any violation
of Brands or patents and copyright owned by third parties. jovoto does not accept any responsibility in respect
of the ideas sent to it.
In spite of careful content control no liability will be taken over the contents of external links. Sole responsibility lies with the operators of external sites.
Die Nutzungsbestimmungen liegen nicht in finaler Fassung vor, etwaige
Anpassungen folgen in Kürze.
Betreiber der Online-Plattform jovoto.com (im Folgenden die Plattform) ist die Jovoto GmbH, Novalisstrasse 11, 10115 Berlin (im Folgenden Jovoto).
Die nachfolgenden Allgemeinen Nutzungsbedingungen enthalten die grundlegenden
Regeln für die Nutzung der Plattform und für alle diesbezüglichen
Rechtsgeschäfte und rechtsgeschäftsähnlichen Handlungen zwischen dem Nutzer der
Plattform und Jovoto. Sie gelten ausschließlich.
Geschäftsbedingungen des Nutzers wird hiermit widersprochen, soweit sie von den
nachstehenden Allgemeinen Nutzungsbedingungen abweichende oder diesen
entgegenstehende Regelungen enthalten.
‘Nutzer’ ist jede natürliche oder juristische Person, die sich zur Teilnahme auf der Plattform registriert hat.
‘Ideen’ im Sinne dieser Allgemeinen Nutzungsbedingungen sind sämtliche kreativen Inhalte, die der Nutzer auf der Plattform in einen Contest (zu diesen siehe unten unter Ziffer 5) einstellt und abrufbar macht. Von dem Begriff umfasst sind insbesondere grafische Arbeiten, Fotografien, Videos, Texte, Musikstücke, Skizzen und andere Bilder, auch soweit hierfür bereits existierende Dateien hochgeladen werden.
‘Arbeitsproben’ im Sinne dieser Allgemeinen Nutzungsbedingungen sind sämtliche kreativen Inhalte, die der Nutzer in Dateiform zur Selbstpräsentationszwecken in sein Nutzerprofil einstellt.
Die Registrierung auf der Plattform ist Minderjährigen und anderen nicht oder nur beschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen ohne die Einwilligung des/der gesetzlichen Vertreter nicht gestattet.
Zur Registrierung stellt Jovoto ein Online-Formular zur Verfügung. Nach Eingabe der abgefragten Daten durch den Nutzer und Absenden des Formulars erhält der Nutzer eine Bestätigungs-E-Mail mit einem Link an die von ihm genannte E-Mail-Adresse. Durch Anklicken des Links gibt der Nutzer ein Angebot auf den Abschluss einer Nutzungsvereinbarung mit Jovoto ab. Mit der Weiterleitung auf die Startseite der Plattform kommt die Nutzungsvereinbarung mit Jovoto zustande
Jovoto behält es sich vor, die Registrierung des Nutzers ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
In jedem Fall ist der Nutzer zur wahrheitsgemäßen und, soweit die entsprechenden Daten angegeben werden müssen, vollständigen Angabe der bei der Registrierung erhobenen Daten verpflichtet. Dem Nutzer ist es dabei insbesondere nicht gestattet, Daten von dritten Personen einzutragen. Bei einer Änderung der erhobenen Daten nach erfolgter Registrierung hat der Nutzer diese in seinem Nutzerkonto unverzüglich zu aktualisieren. Eine Mehrfachregistrierung unter verschiedenen Nutzernamen ist nicht zulässig.
Bei der Registrierung legt der Nutzer einen Benutzernamen und ein Passwort
fest (zusammen im Folgenden die “Zugangsdaten”). Der Nutzer hat die
Zugangsdaten geheim zu halten und vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte
geschützt aufzubewahren. Eine Weitergabe an Dritte, auch an andere Nutzer, ist
nicht gestattet. Sind dem Nutzer die Zugangsdaten abhanden gekommen oder stellt
er fest oder hegt er den Verdacht, dass seine Zugangsdaten von einem unbefugten
Dritten genutzt werden, hat er dies Jovoto umgehend
mitzuteilen.
Widerrufsrecht
Ist der Nutzer Verbraucher im Sinne von § 13 BGB, besteht zu seinen Gunsten ein gesetzliches Widerrufsrecht, über das Jovoto wie folgt belehrt:
Der Nutzer kann seine Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens an dem Tag zu laufen, der dem Tag nachfolgt, an dem der Nutzer diese Belehrung gesondert in Textform erhalten hat. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an die:
Jovoto GmbH
Novalisstrasse 11
10115 Berlin
Fax: +49.30.8020.87.800
E-Mail: service@jovoto.com
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen muss der Nutzer innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllen. Besondere Hinweise
Das Widerrufsrecht des Nutzers erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf den ausdrücklichen Wunsch des Nutzers vollständig erfüllt ist, bevor der Nutzer sein Widerrufsrecht ausgeübt hat.
Auf der Plattform werden regelmäßig Wettbewerbe veranstaltet, bei denen die teilnehmenden Nutzer Geld- und Sachpreise gewinnen können, die entweder von dritten Unternehmen oder von Jovoto ausgeschrieben werden (im Folgenden ‘Contests’). Für diese Contests gelten die folgenden Regelungen.
Der Gewinn eines Contests bedeutet in keinem Fall, dass der betreffende Nutzer seine Idee an den Veranstalter veräußert hat. Die Preise werden also nicht für die Einräumung von Rechten an der Idee ausgeschrieben, sondern um qualitativ besonders gute, kreative Ideen zu prämieren. Contests und die Veräußerungen von Ideen sind unabhängig voneinander. Will der Veranstalter des Contests die Idee des Gewinners des Contests oder auch eines anderen Teilnehmers am Contest erwerben, gilt Ziffer 7 mit der Maßgabe, dass jeder Nutzer, der mit einer oder mehreren Ideen an einem Contest teilnimmt, die betreffenden Ideen wie in Ziffer 7 beschrieben Kunden zum Erwerb, einschließlich des Rechteerwerbs, anbietet.
Für jeden Contest gibt Jovoto, gegebenenfalls im Auftrag des den Contest ausschreibenden Unternehmens, bestimmte Regeln vor (im Folgenden ‘Contest Rules’). Diese legen die Rahmen- und Teilnahmebedingungen für den Contest fest (z.B. Thema, Beginn und Ende des Contests, zu gewinnende Preise etc.). Verstößt der Nutzer gegen die ‘Contest Rules’ kann er von Jovoto nach eigenem Ermessen von dem Contest sowie auch der Plattform selbst ausgeschlossen werden.
Jeder Nutzer kann mit einer oder auch mehreren Ideen an dem Contest teilnehmen. Hierzu lädt er binnen der Laufzeit des Contests eine oder mehrere Ideen in den Contestbereich auf der Plattform hoch.
Eine Idee, die in unterschiedlichen Versionen ausgearbeitet wurde, gilt als nur eine Idee. User dürfen zwar verschiedene Versionen einer Idee in einem Contest einreichen, bewertet und vergütet wird jedoch nur der Vorschlag, der die meisten Stimmen der Community erhalten hat.
Welche Idee den Contest gewinnt, welche Ideen auf Platz 2, Platz 3 usw. landen, bestimmt allein die Community der anderen Nutzer der Plattform. Jeder Nutzer (mit Ausnahme des betreffenden Teilnehmers am Contest) kann eine Idee mit einer Positiv-Stimme oder einer Negativ-Stimme bewerten. Diese Bewertungen werden durch einen von Jovoto bereitgestellten Algorithmus verarbeitet, um Fehlgewichtungen zu vermeiden (z.B. läge bei einer Positiv-Bewertung und keiner Negativ-Bewertung ein Ergebnis von 100% Zustimmung vor, bei 98 Positiv-Bewertungen und zwei Negativ-Bewertung dagegen ein Ergebnis von nur 98% Zustimmung; derartige Verzerrungen werden durch den Algorithmus ausgeglichen). Die Idee, die danach das beste Bewertungsergebnis erzielt, gewinnt den Contest. Jovoto behält sich vor, den Algorithmus veränderten Umständen auf der Plattform anzupassen, um sicherzustellen, dass möglichst gerechte Ergebnisse erzielt werden.
Bewertungen können abgegeben werden, sobald die erste Idee zum Contest eingestellt ist. Nach Ende der Teilnahmezeit können Bewertungen noch bis zum bei dem Contest hierfür angegebenen Stichtag abgegeben werden. An diesen Stichtag schließt sich eine Prüfungszeit an, während der Jovoto untersucht, ob es Anhaltspunkte für einen Missbrauch der Bewertungs-Funktionen gibt (vgl. Ziffer 13). Ist dies nicht der Fall, wird Jovoto den Gewinner auf der Plattform bekanntgeben. Für den Fall, dass sich während der Prüfungszeit ein Manipulationsverdacht ergibt, behält es sich Jovoto jedoch vor, das Voting zu annullieren. Jovoto wird eine solche Entscheidung auf der Plattform bekanntgeben und begründen. In diesem Fall verfällt der Contest; die ausgeschriebenen Preise kommen nicht zur Auszahlung.
Der Gewinner des Contests erhält den ausgeschriebenen Hauptpreis, die Runner-Ups die übrigen Preise, sofern solche ausgeschrieben sind. Jovoto wird sich vor der Auszahlung mit den betreffenden Nutzern in Verbindung setzen. Der Nutzer ist, sofern er diese Daten nicht bereits in seinem Nutzerprofil angegeben hat, verpflichtet, Jovoto seinen vollständigen bürgerlichen Namen, seine Anschrift sowie seine Kontoverbindung mitzuteilen. Jovoto ist berechtigt, die von dem Nutzer angegebenen Daten auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Insbesondere darf Jovoto von dem Nutzer die Übersendung von Kopien amtliche Dokumente verlangen (z.B. des Personalausweises).
Der Nutzer, der eine Idee in einen Contest einstellt, räumt Jovoto an der Idee, einschließlich der ihr zugeordneten schöpferischen Werke, übertragbare einfache, räumlich und zeitlich unbeschränkte Nutzungsrechte in dem zum Betrieb des Dienstes erforderlichen Umfang ein. Insbesondere räumt der Nutzer Jovoto das Recht ein, die Idee und die ihr zugeordneten Werke auf der Plattform zum Abruf durch Dritte bereitzuhalten und die hierfür erforderlichen Vervielfältigungen vorzunehmen. Der Nutzer räumt Jovoto das Recht ein, die jeweiligen Werke zu bearbeiten, um sie besser auf der Website präsentieren zu können. Darüber hinaus räumt der Nutzer Jovoto das Recht ein, die Idee und die ihr zugeordneten Werke zum Zwecke der Präsentation außerhalb des Contestbereichs, zum Beispiel in Rubriken wie ‘neueste Ideen’, ‘Best of’ oder ‘Best Rated’, zu bearbeiten, insbesondere Kurzversionen oder Einzelbilder von Videos und Texten, kleinere Versionen von Fotografien (’Thumbnails’) etc., zu erstellen, und zu präsentieren. Jovoto hat weiterhin das Recht, die Ideen einschließlich der ihnen zugeordneten Werke öffentlich zugänglich zu machen, zu senden und anderweitig öffentlich wiederzugeben, wobei hiervon insbesondere auch die Zugänglichmachung bzw. Sendung durch Übertragung der Inhalte auf feste oder mobile Engeräte anderer Nutzer im Rahmen von automatisierten Abonnement-Diensten (Push-Diensten) oder Abruf-Diensten (Pull-Diensten) (z.B. per Podcasting, RSS-Feed, Atom-Feed, XML-Schnittstelle oder anderen Technologien) umfasst ist. Unter dem Recht der öffentlichen Wiedergabe verstehen die Parteien insbesondere auch das Recht, die Idee und die ihr zugeordneten Werke auf der Website im Wege von vom Nutzer zu empfangenden und gleichzeitig wiedergegebenen Audio- und Videodaten (Streaming) wiederzugeben, einschließlich der Möglichkeit, den Stream so zu gestalten, dass die gesendeten Daten vom Empfänger gespeichert werden können.
Um dem Nutzer für seine Ideen die größtmögliche Aufmerksamkeit und Reichweite zu sichern, räumt der Nutzer Jovoto weiterhin das Recht ein, Ideen des Nutzers auch auf Websites dritter Anbieter zu veröffentlichen und/oder veröffentlichen zu lassen und die hierfür erforderlichen Vervielfältigungen vorzunehmen sowie die einzelnen Werke (d.h. die entsprechenden Dateien) dem Drittanbieter zu übermitteln und/oder diesen Anbietern technischen Zugang zu den Ideen für die vorgenannten Zwecke zu gewähren, einschließlich des Rechts, in diesem Zusammenhang die Ideen für die Einbindung in deren eigene Website zu vervielfältigen. Zum Erreichen der in dieser Klausel genannten Zwecke darf Jovoto gängige technische Verfahren einsetzen (z.B. Embedded-Funktionen). Der Nutzer ist damit einverstanden, dass der betreffende Drittanbieter die jeweiligen Werke des Nutzers übernimmt und ebenfalls veröffentlicht.
Für die Einräumung der vorbenannten Nutzungsrechte an Jovoto erhält der Nutzer keine Vergütung in Geld. Als Gegenleistung für die Rechteeinräumung präsentiert Jovoto die Ideen des Nutzers auf der Plattform und gibt ihm die Möglichkeit, seine Ideen an Dritte zu veräußern und mit seinen Ideen an Contests teilzunehmen. Die Parteien sehen diese Gegenleistung als angemessene Vergütung an.
Jovoto ist bestrebt, dem Nutzer im Hinblick auf die Verwertung seiner Ideen gegenüber Dritten möglichst freie Hand zu lassen. Im Rahmen der Contests hat der Nutzer gegebenenfalls die Möglichkeit, seine Idee Open-Content-Lizenbedingungen (wie zum Beispiel die Creative Commons-Lizenzbedingungen) zu stellen. Ob dies bei dem jeweiligen Content der Fall ist (einschließlich der diesbezüglichen Einzelheiten), wird in den jeweiligen Contest Rules festgelegt.
Wenn der Nutzer mit einer Idee an einen Contest teilnimmt, macht er damit zugleich ein Angebot auf entgeltliche Veräußerung der betreffenden Idee an noch unbestimmte Dritte.
Die auf diese Weise erklärten Angebote des Nutzers zur Veräußerung seiner Ideen unterliegen einem von Jovoto vorgegebenen Preissystem, das auf der Plattform jederzeit frei einsehbar ist. Jovoto möchte damit nicht zuletzt im Interesse des Nutzers eine einfach strukturierte Möglichkeit bieten, den Nutzer und die potentiellen Kunden für seine Leistungen zusammenzubringen. Das Preissystem ist zu diesem Zweck in verschiedene Kategorien unterteilt, die sich an den verschiedenen Ideentypen orientieren.
Der Nutzer verpflichtet sich daher, eine von ihm eingestellte Idee eines bestimmten Typs zu dem Preis bzw. innerhalb der Preisspanne der entsprechenden Kategorie des Preissystems zu veräußern. Wenn sich ein Interessent für eine bestimmte Idee mit Jovoto in Verbindung setzt und die betreffende Idee erwerben möchte, wird das Angebot des Nutzers von dem Interessenten (im Folgenden ‘Kunde’) angenommen. Jovoto ist zu diesem Zweck von dem Nutzer bevollmächtigt, die Annahmeerklärung des Kunden zu empfangen. Mit Eingang der Annahmerklärung des Kunden bei Jovoto ist der Vertrag über den Erwerb der Idee zustande gekommen.
Das Angebot zur Veräußerung der Idee beinhaltet das Angebot zur Einräumung von Nutzungsrechten an urheber-, geschmacksmuster- und leistungsschutzrechtlich geschützten Werken (im Folgenden die ‘Werke’), wenn und soweit solche Werke Bestandteil der Idee sind, im nachfolgend bezeichneten Umfang:
Der Kunde soll, wenn er die Idee erwirbt, zur umfassenden und, unter Beachtung von Ziffer 7.5, ausschließlichen Nutzung und Auswertung der Idee in die Lage versetzt werden.
Der Nutzer räumt dem Kunden daher sämtliche urheber-, geschmacksmuster- und leistungsschutzrechtlichen Nutzungsrechte an der Idee und allen in dieser enthaltenen Werken als ausschließliche, übertragbare, inhaltlich, zeitlich und räumlich unbeschränkte Rechte zur vollständigen Auswertung der Idee durch den Kunden ein. Diese Rechteinräumung umfasst die Idee des Nutzers insgesamt sowie jedes einzelne Werk, das Teil der Idee ist, für sich.
Insbesondere räumt der Nutzer dem Kunden das ausschließliche, übertragbare, zeitlich und örtlich unbeschränkte Recht ein, die Idee und die enthaltenen Werke, gleich ob gegen Entgelt oder ohne, zu vervielfältigen, zu verbreiten, auszustellen, zu vermieten, vorzutragen, aufzuführen, vorzuführen, öffentlich zugänglich zu machen, zu senden, durch Kabelsysteme oder Mikrowellensysteme weiterzusenden (Kabelweitersendung), durch Bild- oder Tonträger wiederzugeben, bereits erfolgte Funksendungen oder auf öffentlicher Zugänglichmachung beruhender Wiedergaben durch Bildschirm, Lautsprecher oder ähnliche technische Einrichtungen öffentlich wahrnehmbar zu machen, anderweitig in unkörperlicher Form öffentlich wiederzugeben, zu bearbeiten und umzugestalten sowie solche Bearbeitungen und Umgestaltungen zu veröffentlichen und zu verwerten. Diese vorstehend aufgeführten Rechte umfassen insbesondere die Rechte,
die Idee und die enthaltenen Werke in jeglicher materieller und/oder immaterieller digitaler oder analoger Form zu vervielfältigen, z.B. durch Reprographie oder Übertragung auf analoge Träger (z.B. Bücher, Aufkleber, Ausdrucke, Bilder, Bildbände, Bücher, Comics, Flugblätter, Flyer, Photographien, Photokopien, photomechanische Verfahren, Poster, Zeitschriften, Zeitungen), durch Digitalisierung, oder jede andere Form von digitaler Speicherung und auf jeder bekannten Art von Daten-, Bild- und/oder Bild-/Tonträgern, wie z.B. Disketten, DVD, DVD-R, DVD-RW, DVD-RAM, HD DVD, Blue-ray Disc, CD-ROM, CD-R, CD-RW, CD-Audio, Super Audio CD, Audio-Kassetten, Schallplatten, MMC, SD, MS, MS Pro, Flash Card, Smart Card, Secure Digital Card, Memory Stick, Mini-Disc, DAT, Festplatten, Servern, Proxy-Servern, und/oder durch die Übertragung im Internet oder anderen Datennetzen sowie bei Sendungen, oder in Datenbanksystemen vorübergehend und/oder dauerhaft zu speichern;
Das Recht, die die Idee und die enthaltenen Werke auf jede bekannte Art und Weise und auf allen materiellen analogen und digitalen Trägermedien eigenständig oder in Verbindung mit anderen Werken zu verbreiten und in Verkehr zu bringen und/oder Dritten anzubieten, insbesondere auch zu vermieten und zu verleihen, ganz gleich auf welchem Vertriebsweg und in welcher Verkörperungsform, insbesondere durch Verbreitung der Idee und der darin enthaltenen Werke auf den oben genannten digitalen oder analogen Trägern über den Groß-, Zwischen- oder Einzelhandel, den Versandweg, ganz gleich, ob im Wege des Fernabsatzes oder elektronischen Geschäftsverkehrs oder durch kostenlose Weitergabe oder kostenlosen Weiterversand;
Das Recht, die Idee und die enthaltenen Werke Dritten auf jede bekannte technische Art und Weise zu übertragen und öffentlich zugänglich zu machen. Hierunter ist insbesondere zu verstehen, dass die Idee und die enthaltenen Werke in digitaler Form in einer Datenverarbeitungsanlage gespeichert werden und sodann von dort durch Dritten ‘on demand’ über drahtgebundene oder drahtlose Mittel als digitales Signal abgerufen und/oder an diese übermittelt werden können mit der Folge, dass die gespeicherten Daten in das Empfangsgerät des Dritten überspielt werden, wo sie entweder nach einer Speicherung, einer Zwischenspeicherung oder unmittelbar dekodiert, also wieder in Texte, Bilder und/oder Töne umgesetzt und sichtbar bzw. hörbar gemacht werden können. Die Idee und die in ihr enthaltenen Werke können dem Dritten auch dergestalt zur Verfügung gestellt werden, dass dieser die Idee und die in ihr enthaltenen Werke und/oder Teile hiervon nach Übermittlung in sein Empfangsgerät speichern und wiederholt aufrufen kann. Interaktive Nutzungen im Wege des On-Demand (auf Abruf) zeichnen sich dabei dadurch aus, dass die in digitaler Form gespeicherten Ideen Mitgliedern der Öffentlichkeit, die an dem Ort, an dem die Zugänglichmachung ihren Ursprung nimmt, nicht anwesend sind, in der Weise zugänglich gemacht werden, dass sie darauf Zugriff haben und die Übertragung zeitlich und örtlich individuell anfordern können, selbst wenn die Übertragung der Werke an den Dritten zu einem späteren als dem angeforderten Zeitpunkt erfolgt. Das Online-Nutzungsrecht besteht unabhängig von der von dem Kunden oder dessen Lizenznehmern für die Verwendung des geschützten Materials gewählten Übertragungsform und erfasst z.B. interaktive oder nicht-interaktive Online-Systeme, elektronische Datenbanken, Internet, World Wide Web, IRC oder News, Filesharing oder Application Service Providing;
Das Recht, die Idee und die enthaltenen Werke an Dritte zu senden oder weiterzusenden, gleichgültig in welcher ‘ analoger oder digitaler ‘ Form, sei es über Datennetze im Wege von Abonnement- oder Abruf-Diensten (z.B. per Streaming, Video-on-Demand, Near-Video-on-Demand, Podcasting, Webcasting, Simulcasting, IPTV, Mobile-TV, Push-Dienste (z.B. per RSS-Feed, XML-Schnittstelle etc.), Pull-Dienste aller Art) oder über herkömmliche Übertragungswege wie durch öffentliche oder nichtöffentliche Sendung, Weitersendung und Wiederholungssendung durch Funk, Fernsehen und vergleichbare Kommunikations- und Rezeptionssysteme, elektromagnetische Wellen, elektronische Vorrichtungen, Draht, Kabel, Satelliten, Antennenanlagen, digitale Übertragungswege oder andere technische Einrichtungen, sei es über eigene Übertragungswege, sei es durch öffentliche oder nicht öffentliche Sendeunternehmen;
Das Recht, die Idee und die enthaltenen Werke in jeder gewünschten Form zu
einem Zeitpunkt eigener Wahl erstzuveröffentlichen,
gleich ob auf jeglicher Art von materiellen Trägern oder in immaterieller Form
(etwa im Internet), gleich ob eigenständig oder in Kombination mit anderen
Inhalten, z.B. als Sammel- oder Multimediawerk oder innerhalb einer
Enzyklopädie;
Das Recht, die Idee und die enthaltenen Werke in jeglicher Form und auf jede
Art und Weise zu ändern, zu bearbeiten, zu kombinieren und anzuordnen,
insbesondere durch Korrekturen und Übersetzung in jede andere Sprache, durch
Erweiterung, Umwandlung, Ergänzung, Anpassung, Vervollständigung, durch
Einstellung in Datenbanken oder durch Erstellung von Sammelwerken, durch
Austausch von Bildern und Figuren, durch Veränderung der Charaktere von
Figuren, oder diese Handlungen durch Dritte vornehmen zu lassen, und die
Bearbeitungen und Umgestaltungen auf jede der in den vorstehenden Regelungen
bezeichneten Weisen zu veröffentlichen und zu verwerten sowie veröffentlichen
und verwerten zu lassen.
Hat der Nutzer ein Computerprogramm geschaffen, so gilt in Ergänzung der vorstehenden Regelungen und über die vorstehenden Regelungen hinaus, dass ausschließlich der Kunde zur Ausübung aller vermögensrechtlichen Befugnisse an dem Computerprogramm berechtigt ist.
Der Kunde ist berechtigt, die vorstehend benannten Nutzungsrechte nach eigener Entscheidung und ohne gesonderte Erlaubnis des Nutzers oder sonstiger Personen an Dritte zu übertragen oder durch Dritte wahrnehmen zu lassen, gleich, ob in der ursprünglichen oder in bearbeiteter Form. Dies gilt unabhängig von Inhalt und Umfang der mit dem jeweiligen Dritten vereinbarten Lizenzbestimmungen, also gleich, ob durch Übertragung des ausschließlichen Nutzungsrechts oder Vergabe von einzelnen oder mehreren vollumfänglichen oder inhaltlich und/oder zeitlich und/oder räumlich beschränkten einfachen Nutzungsrechten.
Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch für den Fall, dass die Idee und die enthaltenen Werke mit geschütztem Material Dritter verbunden worden sind. Entstand durch die Vereinigung der Werke mit anderem geschützten Material ein in Miturheberschaft geschaffenes gemeinsames Werk, willigt der Nutzer schon jetzt in die Verwertung auch des Gesamtwerkes in dem in den vorstehenden Regelungen bestimmten Umfang ein.
Die einfachen Nutzungsrechte, die der Nutzer eventuell durch Wahl der jeweiligen Open Content-Lizenzbestimmungen für seine eingestellten Ideen an Dritte eingeräumt hat, sind durch die Ausschließlichkeit der Nutzungsrechteeinräumung nach dieser Ziffer 7 nicht betroffen. Sie gelten weiter. Die Idee bleibt zudem auch nach Ihrer Veräußerung an den Kunden auf der Plattform sichtbar, wird jedoch mit als veräußert (’SOLD’) gekennzeichnet.
Die Annahmeerklärung des Kunden (vgl. Ziffer 7.3) umfasst auch die Annahmeerklärung hinsichtlich des Angebots auf Einräumung der Nutzungsrechte. Die Vergütung für die Einräumung der Nutzungsrechte ist in dem von dem Kunden nach dem Preissystem zu zahlenden Entgelt enthalten.
Das Vertragsverhältnis mit dem Kunden kommt ausschließlich zwischen dem Nutzer und dem Kunden zustande. Jovoto nimmt hinsichtlich des Vertragsangebots lediglich die Position eines Vermittlers der in der Einstellung der Idee in das Nutzerprofil des Nutzers verkörperten Angebotserklärung ein, indem die technische Plattform zur Verfügung gestellt wird. Hinsichtlich der Annahmeerklärung des Kunden ist Jovoto Empfangsvertreter.
Nach Eingang der Annahmeerklärung des Kunden bei Jovoto wird Jovoto den Nutzer unverzüglich hiervon unterrichten sowie ihm die Identität des Kunden und dessen Kontaktdaten mitteilen. Der Nutzer ist, sofern er diese Daten nicht bereits in seinem Nutzerprofil angegeben hat, verpflichtet, Jovoto seinen vollständigen bürgerlichen Namen, seine Anschrift sowie seine Kontoverbindung mitzuteilen. Jovoto ist berechtigt, die von dem Nutzer angegebenen Daten auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Insbesondere darf Jovoto von dem Nutzer die Übersendung von Kopien amtlicher Dokumente verlangen (z.B. des Personalausweises).
Der Nutzer ist verpflichtet, seine Leistungen gegenüber dem Kunden selbst ordnungsgemäß abzurechnen.
Der Nutzer bevollmächtigt Jovoto zur Entgegennahme der Zahlung des Kunden. Nach Eingang des von dem Kunden zu leistenden Entgelts bei Jovoto wird Jovoto den Betrag an den Nutzer auf das von ihm benannte Konto überweisen.
Jovoto weist den Nutzer der guten Ordnung halber daraufhin, dass es ihm zwar freisteht, eine bestimmte Idee auch anderweitig zum Erwerb anzubieten, dass er dies jedoch dann nicht mehr wirksam kann, wenn ein Kunde die Idee auf der Plattform wie zuvor beschrieben erworben hat. Dies hat seinen Grund in der Einräumung der ausschließlichen Nutzungsrechte an den Kunden, die jeden anderen, einschließlich des Nutzers, von einer weiteren Nutzung ausschließt. Ausnahme hiervon sind die bereits vor der Einräumung der ausschließlichen Nutzungsrechte eingeräumten einfachen Nutzungsrechte.
Kommt es nach dem vorbeschriebenen Procedere zu Abschluss eines Vertrages zwischen dem Nutzer und dem Kunden, fällt zugunsten von Jovoto eine Provision an, die von dem betreffenden Kunden zu begleichen ist. Die Höhe der jeweiligen Provision richtet sich nach dem jeweils aktuellen Preissystem auf der Plattform.
Nutzer können die Ideen anderer Nutzer und die diesen zugeordneten Werke im Rahmen der Contests bewerten und kommentieren. Diese Bewertungen und Kommentare werden öffentlich abrufbar.
Die Nutzer sind verpflichtet, in ihren Bewertungen und Kommentaren die Rechte des betroffenen dritten Nutzers zu wahren. Dies bedeutet vor allem, dass andere Nutzer nicht beleidigt werden dürfen. Kritik in der Sache ist zulässig, sie hat jedoch in jedem Fall sachlich und angemessen zu sein. Es ist dem Nutzer nicht gestattet, Kritik zu äußern oder schlechte Bewertungen abzugeben, um die eigene Position auf der Plattform zu verbessern. Es ist zudem nicht gestattet, sich mit anderen Nutzern zusammenzuschließen, um bestimmte Kritiken oder bestimmte Bewertungen zu äußern oder abzugeben. Jovoto wird jedem Missbrauchsverdacht nachgehen und, sofern sich ein Verdacht bestätigt, konsequent handeln (vgl. Ziffer 13).
Der Nutzer kann sich und sein Talent in seinem Nutzerprofil der Öffentlichkeit präsentieren. Hierzu kann er Arbeitsproben, insbesondere Bild-, Video- und Audiodateien in gängigen Formaten, in sein Nutzerprofil hochladen.
Jovoto behält sich vor, Arbeitsproben des Nutzers, die dieser in sein Nutzerprofil eingestellt hat, ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder zu löschen.
Der Nutzer, der eine Arbeitsprobe in sein Nutzerprofil einstellt, räumt Jovoto an der Arbeitsprobe übertragbare einfache, räumlich und zeitlich unbeschränkte Nutzungsrechte in dem zum Betrieb des Dienstes erforderlichen Umfang ein. Insbesondere räumt der Nutzer Jovoto das Recht ein, die Arbeitsproben auf der Plattform zum Abruf durch Dritte bereitzuhalten (öffentliche Zugänglichmachung) und die hierfür erforderlichen Vervielfältigungen vorzunehmen. Der Nutzer räumt Jovoto das Recht ein, die jeweiligen Werke zu bearbeiten, um sie besser auf der Website präsentieren zu können.
Ziffer 6.3 gilt entsprechend.
Der Nutzer hat die Möglichkeit, anderen Nutzern über ein von Jovoto bereitgestelltes Messaging System Nachrichten zu senden und andere Nutzer als Kontakte in sein Nutzerprofil aufzunehmen. Das Messaging System und die Networking-Funktionen dürfen von dem Nutzer in keiner Weise automatisiert verwendet werden, z.B. für Spamming oder um Freunde hinzuzufügen. Zudem hat der Nutzer einen ihm gegenüber geäußerten Wunsch eines anderen Nutzers, nicht oder nicht mehr kontaktiert zu werden, zu respektieren.
Jovoto behält sich vor, in den Nutzerprofilen Werbebotschaften zur Anschauung bringt.
Der Nutzer darf grundsätzlich in seinem Nutzerprofil Werbung für eigene Angebote machen. Nicht zulässig ist jedoch, ohne vorherige Zustimmung durch Jovoto Werbung für kommerzielle oder nicht-kommerzielle Angebote Dritter zu machen.
Der Nutzer verpflichtet sich gegenüber Jovoto, keine rechtswidrigen oder sonst nach dieser Klausel unzulässigen Inhalte in die Plattform einzustellen und/oder anzubieten und/oder zu solchen Inhalten Zugang zu schaffen und/oder für sie zu werben.
Dies betrifft insbesondere Inhalte (insbesondere Grafiken, Videos, Fotos, Musikstücke und Texte), die gegen die Bestimmungen des Strafgesetzbuches oder gegen andere Strafnormen verstoßen und/oder die
Dies betrifft insbesondere Inhalte (insbesondere Grafiken, Videos, Fotos, Musikstücke und Texte), die gegen die Bestimmungen des Strafgesetzbuches oder gegen andere Strafnormen verstoßen und/oder die Propagandamittel im Sinne des § 86 des Strafgesetzbuches darstellen, deren Inhalt gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet ist, Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen im Sinne des § 86 a des Strafgesetzbuches verwenden, zum Hass gegen Teile der Bevölkerung oder gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihr Volkstum bestimmte Gruppe aufstacheln, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordern oder die Menschenwürde anderer dadurch angreifen, dass Teile der Bevölkerung oder eine vorbezeichnete Gruppe beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden, grausame und sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt; dies gilt auch bei virtuellen Darstellungen,den Krieg verherrlichen, gegen die Menschenwürde verstoßen, insbesondere durch die Darstellung von Menschen, die sterben oder schweren körperlichen oder seelischen Leiden ausgesetzt sind oder waren, wobei ein tatsächliches Geschehen wiedergegeben wird, ohne dass ein berechtigtes Interesse gerade für diese Form der Darstellung oder Berichterstattung vorliegt; eine Einwilligung ist unbeachtlich Kinder oder Jugendliche in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung darstellen, pornografisch sind und Gewalttätigkeiten, den sexuellen Missbrauch von Kindern oder Jugendlichen oder sexuelle Handlungen von Menschen mit Tieren zum Gegenstand haben, in den Teilen B und D der Liste nach § 18 des JuSchG aufgenommen sind oder mit einem in dieser Liste aufgenommenen Werk ganz oder im Wesentlichen inhaltsgleich sind (absolutes Verbot i. S. d. § 4 Abs. 1 JMStV), in sonstiger Weise pornografisch sind, in den Teilen A und C der Liste nach § 18 des JuSchG aufgenommen sind oder mit einem in dieser Liste aufgenommenen Werk ganz oder im Wesentlichen inhaltsgleich sind, und/oder offensichtlich geeignet sind, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit unter Berücksichtigung der besonderen Wirkungsform des Verbreitungsmediums schwer zu gefährden (relatives Verbot i. S. d. § 4 Abs. 2 JMStV).
Inhalte, die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen, insbesondere solche, die nach dem Jugendschutzgesetz für Kinder oder Jugendliche der jeweiligen Altersstufe nicht freigegeben sind oder die im Wesentlichen inhaltsgleich sind mit Angeboten, die nach dem Jugendschutzgesetz für Kinder oder Jugendliche der jeweiligen Altersstufe nicht freigegeben sind (entwicklungsbeeinträchtigende Angebote i. S. d. § 5 Abs. 1, 2 JMStV), muss der Nutzer Jovoto gegenüber anzeigen. Der Nutzer darf die Inhalte erst nach Freigabe durch Jovoto einstellen.
Sämtliche in den Ziffern 12.1 bis 12.3 enthaltenen Regelungen gelten auch für virtuelle Darstellungen.
Rechtswidrig sind ferner insbesondere Inhalte, die beleidigenden, verleumderischen oder sonst ehrverletzenden Inhalts sind.
Unzulässig, weil die Rechte Dritter verletzend, sind zudem Inhalte, die das Recht auf Schutz der Privat- und Intimsphäre sowie das Recht am eigenen Bild verletzen. Der Nutzer hat sich insbesondere zu versichern, dass einzustellende Fotos, Grafiken und Videos nur Personen abbilden, die mit der Veröffentlichung ihres Bildnisses in einer Plattform wie jovoto.com und einer weiteren Verwendung durch ein Unternehmen, vor allem in der Werbung, einverstanden sind. Unerheblich sind in diesem Zusammenhang nur Werke, in denen die abgebildete Person nur Beiwerk ist, das heißt neben dem Hauptmotiv der Grafik, des Fotos oder des Videos in der Aufmerksamkeit des Betrachters weitgehend in den Hintergrund tritt und keinen Einfluss auf das Thema des Werkes hat. Wenn die abzubildende Person nicht voll geschäftsfähig ist, muss die Zustimmung durch den/die gesetzlichen Vertreter vorliegen.
Ebenfalls unzulässig sind Inhalte, deren Verwendung auf der Plattform oder durch Dritte, insbesondere durch Kunden, urheber-, geschmacksmuster-, leistungsschutz- oder kennzeichenrechtlich geschützte Positionen Dritter verletzen würde. Inhalte, die der Rechteverwertung durch die GEMA unterfallen, dürfen bei Jovoto von vornherein nicht eingestellt werden.
Dem Nutzer ist es weiterhin nicht gestattet, in seinem Nutzerprofil Hyperlinks zu setzen, die auf Angebote Dritter verweisen, wenn auf den entsprechenden Internetseiten Inhalte vorgehalten werden, die unter die Ziffern 12.1 bis 12.7 fallen.
Inhalte, die gegen die vorgenannten Vorschriften verstoßen, oder sonstige anstößige Inhalte können über ein dafür vorgesehenes Verfahren an Jovoto gemeldet werden.
Es ist verboten, die Voting-Funktionen von Jovoto zu missbrauchen. Es geltende folgenden Grundsätze:
Es ist unzulässig, unter Nutzung mehrerer Nutzerkonten Bewertungen abzugeben. Dies betrifft sowohl die Nutzung mehrer unter Verstoß gegen Ziffer 3.4 registrierter eigener Nutzerkonten als auch die Nutzung von Nutzerkonten dritter Nutzer, nach dem diese den Zugang zu ihrem Nutzerkonto unter Verstoß gegen Ziffer 3.5 ermöglicht haben.
Es ist unzulässig, Bewertungen für eigene Ideen abzugeben.
Es ist unzulässig, andere Mitgliedern zur Abgabe bestimmter Bewertungen zu bestimmen, sei es durch Drohungen, durch das Anbieten von Vorteilen oder Gegenseitigkeit oder auf andere Weise.
Jovoto behält es sich vor, jederzeit die Regel ‘ ggf. gesichert durch eine entsprechende technische Funktion ‘ einzuführen, dass Nutzer, die sich erst nach Beginn eines bestimmten Contests registriert haben, für den Contest keine Bewertung abgeben dürfen.
Jovoto wird jeden Voting-Prozess überwachen und gegebenenfalls einschreiten. Jovoto behält sich vor, einen Voting-Prozess bei Vorliegen eines Manipulationsverdachts abzubrechen, einzelne Nutzer von dem Prozess auszuschließen sowie das Ergebnis eines Prozesses zu annullieren.
Das Einführen von Viren, Trojanern und entsprechenden Skripten und Programmen und ähnlichem Schadcode in die Plattform ist untersagt. Dasselbe gilt für Denial of Service-Attacken oder ähnliche Angriffe (z.B. Hacking) auf die Plattform und/oder einzelne Nutzerprofile.
Der Nutzer gewährleistet gegenüber Jovoto, dass er zur Übertragung der Rechte in dem durch die Ziffern 6, 7.4 und 9.3 bestimmten Umfang berechtigt und in der Lage ist.
Der Nutzer gewährleistet weiterhin, keine Inhalte, insbesondere keine Ideen und keine Arbeitsproben, einzustellen oder anzubieten, die in Rechte Dritter eingreifen oder deren Inhalt gegen die Ziffer 12 dieser Allgemeinen Nutzungsbedingungen verstößt. Der Nutzer hat zu prüfen, ob die Inhalte in Rechte Dritter eingreifen. Anhaltspunkte bestehen insbesondere dann, wenn
urheberrechtlich geschützte Werke, die nicht vom Nutzer selbst hergestellt wurden, wie z. B. Grafiken, Videos, Fotos oder Texte, verwendet (auch bearbeitet und verfremdet, es sei denn die Vorlage ist nicht mehr zu identifizieren) werden;
die Ideen urheber- oder leistungsschutzrechtlich geschützte Darbietungen, wie beispielsweise Mitschnitte von Konzerten, Theateraufführungen, Zirkusdarbietungen etc. oder Teile von solchen enthalten oder sonstige leistungsschutzrechtlich geschützte Leistungen wie beispielsweise Fernsehsendungen (einschl. An- und Abmoderationen) übernehmen;
Dritte derart an der Produktion der Inhalte mitgewirkt haben, dass sie Leistungsschutzrechte erworben haben können, zum Beispiel für Aufnahme, Regie, Schnitt, Ton, Kamera etc, es sei denn die betreffenden Personen haben in die Verwertung der mit ihrer Mitwirkung entstandenen Idee auf der Plattform zugestimmt;
die Inhalte persönliche oder sonstige sensible Informationen über einzelne Personen oder Personengruppen zum Gegenstand haben, es sei denn, die erforderlichen Einwilligungen und/oder Nutzungsrechte liegen dem Nutzer vor;
dritte Personen in Fotografien und Videos dergestalt abgebildet sind, dass sie für den Betrachter in ihrer Bedeutung für das Bild/das Video nicht in den Hintergrund treten, es sei denn, dem Nutzer liegt eine ausdrückliche Einwilligung in den Vorgang und die Verwertung des Ergebnisses auf der Plattform vor.
Der Nutzer gewährleistet zudem, dass er nicht durch einen Arbeitsvertrag oder sonstige Vereinbarungen daran gehindert ist, die betreffende Idee einzustellen und mit ihr an einem Contest teilzunehmen.
Der Nutzer ist für sämtliche Nutzungsrechteeinräumungen und von ihm eingestellte Inhalte allein verantwortlich.
Für den Fall, dass Jovoto durch Dritte in Anspruch genommen wird, weil der Nutzer seine Verpflichtungen hinsichtlich der Nutzungsrechtseinräumungen schuldhaft verletzt hat, hält der Nutzer Jovoto von jeglicher Haftung und jeglichen Kosten, einschließlich etwaiger Verfahrenskosten, frei. Jovoto wird den Nutzer unverzüglich über die Inanspruchnahme unterrichten und ihm, soweit dies rechtlich nötig und/oder möglich ist, Gelegenheit zur Abwehr des geltend gemachten Anspruchs geben.
Dasselbe gilt für die Inanspruchnahme durch Dritte, wenn der Nutzer mit dem Gegenstand der Inhalte unabhängig von der Urheberschaft an ihnen Rechtspositionen Dritter, insbesondere Kenzeichen- oder Persönlichkeitsrechte, schuldhaft verletzt oder gegen andere gesetzliche Vorschriften (wie z.B. die Verbotsnormen des UWG) schuldhaft verstößt.
Jovoto haftet mit folgenden Einschränkungen nach den gesetzlichen Bestimmungen: Sofern Schäden des Nutzers aus dem Verlust von Daten resultieren, haftet Jovoto hierfür nicht, soweit die Schäden durch eine regelmäßige und vollständige Sicherung aller relevanten Daten durch den Nutzer vermieden worden wären. Bei leicht fahrlässigem Handeln oder Unterlassen ist die Haftung von Jovoto für vertragsuntypische oder unvorhersehbare Schäden ausgeschlossen, sofern der Schaden nicht Leben, Körper oder die Gesundheit betrifft.
Jovoto behält sich vor, den Nutzer nach Verstößen gegen diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen zu verwarnen und/oder sein Nutzerkonto zeitweilig oder permanent zu sperren, um ihn zur Einhaltung seiner Verpflichtungen anzuhalten. Verwarnungen und Sperrungen werden dem Nutzer in Textform mitgeteilt. Zudem kann eine außerordentliche Kündigung des Nutzungsverhältnisses ausgesprochen werden.
Die Nutzungsvereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Sie kann von dem Nutzer jederzeit ordentlich mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Die Zwei-Wochen-Frist gilt grundsätzlich auch für Jovoto. Jovoto wird ein Nutzerkonto jedoch nicht ordentlich kündigen, solange der betreffende Nutzer aktuell an einem Contest teilnimmt.
Eine sofortige außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund ist Jovoto und dem Nutzer jedoch vorbehalten. Eine außerordentliche Kündigung durch Jovoto ist insbesondere bei Verstößen gegen diese Nutzungsbedingungen, insbesondere gegen die Verpflichtung zur wahrheitsgemäßen Angabe der erforderlichen Daten, gegen die Voting-Grundsätze sowie bei Verlust oder bei Verdacht einer missbräuchlichen Nutzung der Zugangsdaten durch einen Dritten, möglich.
Nach Wirksamwerden einer Kündigung wird das Nutzerprofil des Nutzers einschließlich der eingestellten Ideen gelöscht. Für die Speicherung von personenbezogenen Daten ist die Datenschutzerklärung maßgeblich.
Im Falle einer Sperrung des Nutzerkontos oder einer Kündigung durch Jovoto aus wichtigem Grund ist es dem betroffenen Nutzer bis zu einer ausdrücklichen vorherigen Zustimmung von Jovoto untersagt, sich erneut auf der Plattform zu registrieren und ein neues Nutzerkonto zu eröffnen.
Alle Informationen zu Datenschutz und Datensicherheit finden sich in der Datenschutzerklärung.
Jovoto behält es sich vor, diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen jederzeit zu ändern. Die Änderungen oder die neuen Allgemeinen Nutzungsbedingungen werden dem Nutzer per E-Mail übermittelt.
Die neuen Allgemeinen Nutzungsbedingungen gelten als vereinbart, wenn der Nutzer ihrer Geltung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der E-Mail widerspricht. Der Widerspruch bedarf der Textform. Jovoto wird den Nutzer in der E-Mail auf die Widerspruchsmöglichkeit, die Frist und die Folgen der Untätigkeit des Nutzers gesondert hinweisen. Widerspricht der Nutzer, hat jede Partei das Recht, die Nutzungsvereinbarung mit der für eine ordentliche Kündigung geltenden Frist in Textform zu kündigen.
Die Möglichkeit der Änderung der Allgemeinen Nutzungsbedingungen nach den vorstehenden Bestimmungen besteht weder für Änderungen, die Inhalt und Umfang der Kernnutzungsmöglichkeiten der Plattform zum Nachteil des Nutzers betreffen, das heißt insbesondere das Teilnehmen an Contests, noch für die Einführung von neuen, bisher nicht in den Allgemeinen Nutzungsbedingungen angelegten Verpflichtungen für den Nutzer. Wenn diesbezüglich Änderungen der Allgemeinen Nutungsbedingungen vorgenommen werden sollen, wird dem Nutzer angeboten werden, die Plattform ohne Änderungen weiter zu nutzen.
Sofern der Nutzer Kaufmann im Sinne des HGB ist, ist Gerichtstand für alle
Rechtstreitigkeiten, die sich unmittelbar oder mittelbar aus dem
Nutzungsverhältnis zwischen Jovoto und dem Nutzer
ergeben, Berlin.
Auf das Vertragsverhältnis zwischen Jovoto und dem
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